CO2 Aufteilung
Durch das Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten müssen ab dem 1. Januar 2023 die Kosten für die CO2-
Emissionen zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Die Aufteilung erfolgt dabei in Abhängigkeit
des CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Die CO2-Kosten und der Verteilungsschlüssel
werden dabei im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung ermittelt.
Der Verteilungsschlüssel für die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter ergibt sich aus
den Kilogramm CO2-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Dieser kann zwischen 100%
Mieteranteil (<12 kg/(m²a)) und 5% Mieteranteil (>=52 kg/(m²a)) variieren.
Link zum Tool zur Errechnung Ihres CO2 Anteils:
https://co2kostenaufteilung.bmwk.de/schritt1
Mögliche Reduzierung des Vermieteranteils:
Der Anteil des Vermieters kann durch verschiede Eigenschaften einer Liegenschaft reduziert werden. Es ist
zu ermitteln ob eine energetische Verbesserung des Gebäudes (Sanierung der Gebäudehülle) möglich ist,
sprich steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder befindet es sich im Geltungsbereich einer
Erhaltungssatzung. Zusätzlich ist relevant, ob eine Wärmelieferung mit Anschluss- und Benutzungszwang
besteht. Dies schränkt die Möglichkeiten zur energetischen Verbesserung der Heizanlage ein.
So kann die aus der Emission ermittelte Prozentzahl des Vermieters, beispielsweise in einem Wohngebäude
mit Denkmalschutz und Möglichkeit zur Verbesserung der Heizanlage, um die Hälfte reduziert werden.
weitere Informationen zum Gesetzentwurf:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/05/20220525-sanierungsanreize-und-faire-aufteilung-gesetzentwurf-zur-aufteilung-der-co2-kosten-heute-im-kabinett-beschlossen.html
Denken Sie an die Soforthilfe!
bei der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 ist uns aufgefallen, dass häufig die Dezember-Soforthilfe übersehen wurde.
Schauen Sie deshalb nochmal in Ihren Unterlagen nach und tragen diese in das Betriebskostenblatt mit ein.
Sollten Sie Rückfragen zu der Soforthilfe oder anderen Themen haben, schreiben Sie uns gern eine Mail oder melden sich telefonisch.
weitere Informationen unter:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/entlastung-fuer-deutschland/soforthilfe-dezember-abschlag-2144666#:~:text=Die%20Dezember%2DSoforthilfe%20entlastet%20Verbraucherinnen,Voraus%2D%20oder%20Abschlagszahlungen%20zu%20leisten.